Social Media: Bundesregierung muss Facebook-Fanpage abschalten

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert das Bundespresseamt auf, die Facebook-Fanpage der Bundesregierung innerhalb von vier Wochen abzuschalten.

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(Bild: Bundesregierung auf Facebook, Screenshot)

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Die Bundesregierung darf keine Facebook-Fanpage betreiben, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber. Daher hat er das zuständige Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Seite in dem sozialen Netzwerk einzustellen. Das BPA hat vier Wochen Zeit, den Bescheid umzusetzen.

Der Betrieb einer Facebook-Fanpage sei nicht datenschutzkonform möglich, erläutert Kelber. "Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz." Es sei wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. "Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben", ergänzt Kelber. Alle Behörden müssten sich vorbildlich an Recht und Gesetz halten. Das sei mit dem Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich.

Kelbers Bescheid dürfte für die Bundesregierung und das Bundespresseamt nicht überraschend kommen. Der Datenschützer hatte das BPA im Juni 2022 in einem Schreiben zu einer Stellungnahme zu der Fanpage aufgefordert. Vorher schon hatte Kelber die Bundesbehörden allgemein aufgefordert, ihre Fanpages abzuschalten. Die Seite der Bundesregierung auf Facebook hat momentan etwas mehr als eine Million Follower. Hinzu kommen gut 900.000 Facebook-Mitglieder, denen die Seite "gefällt".

In dem Verfahren um die Fanpage der Bundesregierung habe das BPA nicht nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden, sagte Kelber. Er kritisiert insbesondere, dass es bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehlt. Außerdem müsse nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnik eine Einwilligung eingeholt werden. Auf Facebook-Fanpages geschehe dies aber nicht wirksam.

Das besagte Kurzgutachten (PDF) hatte Kelber selbst verfasst und 2022 der Datenschutzkonferenz vorgelegt, die diesem zustimmte. Darin heißt es im Ergebnis, es gebe für Fanpages keine wirksamen Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Informationen auf Geräten von Nutzern, die eine Fanpage besuchen, wie es mit Cookies geschieht. Ebenso keine dafür, diese Informationen abzurufen. Obendrein gebe es keine Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und es würden die Informationspflichten aus Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht erfüllt.

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Eine BPA-Sprecherin erläuterte gegenüber heise online, ihr Amt werde den Bescheid "eingehend und sorgfältig prüfen". Danach werde es innerhalb der vom Bundesdatenschutzbeauftragten gesetzten Frist über die nächsten Schritte entscheiden.

"Der Facebook-Auftritt ist ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, an dem wir zunächst bis zum Abschluss der genannten Prüfungen festhalten werden", sagte die Sprecherin weiter. Die Sozialen Medien ermöglichten einen unmittelbaren und schnellen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Er sei gerade in Krisenzeiten besonders wichtig, auch um Desinformation entgegenzuwirken, da wo sie entstehe.

Die Bundesregierung setze sich dafür, die Sozialen Medien möglichst datenschutzfreundlich auszugestalten. "In dem Verfahren des Bundesdatenschutzbeauftragten geht es um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht, die im Ergebnis jeden Betreiber einer Facebook-Seite in der EU betreffen können: nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Unternehmen." An diesem Klärungsprozess wolle sich das Bundespresseamt beteiligen.

(anw)