FDP-Chef Lindner: Fahrverbote sind denkbar​

Ein Expertenrat für Klimafragen legt am 15. April seine Bewertung der deutschen Treibhausgasemissionen vor. Politische Akteure bringen sich zuvor in Stellung.​

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BMW M3 auf der Autobahn

Allein unterwegs? Ein Fahrverbot am Wochenende – selbst mit einigen Ausnahmen – wäre politisch wohl nur schwer durchzusetzen.

(Bild: Clemens Gleich)

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Grundsätzlich war eine Reform des Klimaschutzgesetzes schon im vergangenen Jahr in der Bundesregierung beraten worden. Die Idee: Nicht jedes Ressort muss seine Ziele bei der CO₂-Reduzierung allein erfüllen, sofern die Ziele insgesamt erreicht werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) warnte davor, die Reform weiter zu verschieben. Andernfalls drohe ein Fahrverbot an zwei Tagen in der Woche. Unterstützung bekam Wissing am Wochenende von Finanzminister und FDP-Parteichef Christian Lindner. Er appellierte an die Grünen, die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht zu blockieren.

Sollten die Grünen ihre Blockade nicht aufgeben, wären in Deutschland "drakonische Freiheitseinschränkungen bis hin zu Fahrverboten für Verbrennungsmotoren" denkbar, sagte Lindner. Das einst von der CDU auf den Weg gebrachte Klimaschutzgesetz sei "zutiefst planwirtschaftlich", sagte Lindner beim Landesparteitag der Nordrhein-westfälischen FDP in Duisburg. Er sprach von "dramatischen Freiheitseinschränkungen". Die Grünen dürften die Akzeptanz des Klimaschutzes nicht aufs Spiel setzen. Das derzeitige Gesetz könne auch dazu führen, dass die Bundesregierung verklagt werde, weil "unerreichbare Ziele im Bereich des Verkehrs verfehlt werden". Man könne sich aber "nicht herbeizaubern, dass plötzlich fünf Millionen neue Elektrofahrzeuge zugelassen werden".

In dem Gesetz sind die Klimaschutzziele Deutschlands verbindlich geregelt. Es sieht in der aktuellen Fassung vor, dass die Emission von Treibhausgasen bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert wird. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt. Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung mit Sofortprogrammen nachsteuern. Die im Kabinett vereinbarte Reform sieht dagegen vor, die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren zu kontrollieren, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Umweltverbände sprechen vor einer Aufweichung des Gesetzes.

Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudesektor die zulässige Jahresemissionsmenge. Am 15. April legt ein Expertenrat für Klimafragen seine Bewertung der Daten vor. Innerhalb von drei Monaten muss das zuständige Ministerium dann ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vorlegen, also bis zum 15. Juli. Sollte das novellierte Klimaschutzgesetz bis dahin nicht in Kraft getreten sein, müssten allein für den Verkehr rund 22 Millionen Tonnen sogenannte CO₂-Äquivalente ad hoc zusätzlich eingespart werden. Das ist nach Darstellung Wissings nur durch die Wochenend-Fahrverbote möglich.

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Grünen-Politiker und Verbände warfen Wissing Ablenkungsmanöver und Panikmache vor. Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister und Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Oliver Krischer (Grüne), sagte der dpa, bei allem Verständnis für politische Zuspitzung wäre es angebracht, dass Wissing zur Sachpolitik zurückkehre. "Das Problem ist nämlich nicht das Klimaschutzgesetz des Bundes, sondern eine Verkehrspolitik, die eben nicht an den Zielen von Klimaschutz und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist." Krischer argumentiert, es lägen zahlreiche verkehrspolitische Maßnahmen auf dem Tisch, die auf Verbesserung von Mobilität genauso einzahlten wie auf das Erreichen von Klimaschutzzielen. "Statt Menschen zu drohen, würden wir gerne mit Herrn Wissing bei der Verkehrsministerkonferenz darüber reden, wie wir die Finanzierung von Erhalt und Ausbau der Infrastruktur hinbekommen." Die Verkehrsministerkonferenz tagt am 17. und 18. April in Münster. Ein wichtiges Thema ist die Zukunft des Deutschlandtickets im Nah- und Regionalverkehr.

(mfz)