Reform des Straßenverkehrsgesetzes: Nachbesserungen gefordert​

Verkehrsminister aus Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes. ​

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Tempo 30 Schild

Eine Forderung: Kommunen sollen weitreichender als bislang selbst entscheiden können, wo sie Tempo-30-Zonen einrichten.

(Bild: Franz)

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Es soll ein großer Fortschritt für den Verkehrssektor sein: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig neben einem flüssig laufenden und sicheren Verkehr auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. So sollen Busspuren und Radwege leichter eingerichtet werden können, ebenso wie Tempo-30-Regelungen. Laut Ministerium betrifft das Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege - sowie Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne.

Winfried Hermann (Grüne) aus Baden-Württemberg sagte im Bundesrat, man begrüße diese Pläne grundsätzlich. Es gebe aber an einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Hermann nannte zum Beispiel die Möglichkeit für eine soziale Staffelung von Parkgebühren. Entscheidend sei außerdem, was aus den Gesetzesänderungen in der Straßenverkehrsordnung gemacht werde.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sprach mit Blick auf die künftigen Ziele des Straßenverkehrsgesetzes von einem Paradigmenwechsel. Es müssten vor allem Handlungsspielräume für Kommunen geöffnet werden. Bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen müsse es mehr Flexibilität geben für die Kommunen. Die Möglichkeiten, die das Gesetz schaffe, dürften nicht in der Straßenverkehrsordnung wieder eingegrenzt werden. Der Bundestag muss der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zustimmen. Die untergeordnete Straßenverkehrsordnung mit konkreten Regelungen wird dann in der Länderkammer verabschiedet.

(mfz)