Vorsicht, Kunde! – der c't-Podcast: Kein Strom vom Balkonkraftwerk

Wenn Balkonkraftwerke keinen Strom liefern, liegt es oft am Wechselrichter. Was Kunden tun können, wenn dieser defekt geliefert wird, besprechen wir im Podcast.

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Lesezeit: 4 Min.

In der vierten Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“ geht es um ein Balkonkraftwerk, das mit einem defekten Wechselrichter ausgeliefert wird. Im Podcast besprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion zusammen mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis, welche Möglichkeiten Kunden bei defekten Geräten haben, wann sie diese reparieren und in welchen Fällen sie diese zurückgeben können.

Als Grundlage dient wieder ein realer Fall aus der Magazinrubrik „Vorsicht, Kunde!“ des c’t magazin. Darin hat ein engagierter Kunde ein steckerfertiges Balkonkraftwerk gekauft, es selbst aufgebaut und angeschlossen. Nach zwei Tagen stellt er fest, dass das Panel trotz voller Sonne kein bisschen Strom produziert. Er identifiziert den Wechselrichter als Fehlerquelle und möchte ihn reparieren oder austauschen lassen. Doch statt sich angemessen um den Fall zu kümmern, fordert der Anbieter des Balkonkraftwerks den Kunden nach mehreren gescheiterten Austauschversuchen und etlichen Wochen Abwartens auf, den Fehler erstmal zu beweisen.

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Laut Statista sind bis August 2023 etwa 300.000 steckerfertige Solaranlagen offiziell in Betrieb gegangen. Die Bundesnetzagentur entnimmt dem Marktstammdatenregister eine Zahl von 260.000 Anlagen, geht aber selbst davon aus, dass die Zahl solcher Anlagen noch höher ist, da vermutlich nicht alle Balkonanlagen registriert sind. Allein der chinesische Hersteller Deye hat in Deutschland bis Juli 2023 schon 400.000 Wechselrichter verkauft, was ebenfalls auf eine höhere Anzahl an Balkonkraftwerken deutet. Holger Laudeley, auf den der Begriff Balkonkraftwerk zurückgeht, schätzt die Anzahl der installierten Minianlagen auf 1,5 Millionen Stück.

Laut Statista waren Ende August 2023 in Deutschland rund 300.000 steckerfertige Solaranlagen in Betrieb.

(Bild: Statista)

Ein Balkonkraftwerk kostet derzeit zwischen 400 und 1.000 Euro, es kann über 25 Jahre eingesetzt werden und ca. 250 bis 280 kWh pro Jahr erzeugen. Jedenfalls, sofern es ordnungsgemäß funktioniert. Wenn es trotz bestem Sonnenschein keinen Strom liefert, liegt es nicht selten am Wechselrichter. Der wandelt die im Photovoltaikmodul erzeugte Energie in eine fürs hauseigene Stromnetz aus passende Form.

Im Podcast diskutieren Urs, Ulrike und Niklas, welche rechtlichen Möglichkeiten Kunden haben, denen ein Komplettsystem mit defekten Bestandteilen geliefert wird. Dabei erklären sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und warum im gewählten Fall die Beweislastumkehr eintritt. Wenn Kunden ein kaputtes Gerät reklamieren, können sie es im Rahmen der Nacherfüllung entweder reparieren lassen oder auf eine Neulieferung bestehen. Dabei müssen sie sich allerdings an einige Regeln halten. Welche das sind, klären die drei ebenfalls im Podcast.

Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum Podcast "Vorsicht, Kunde!" in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Balkonkraftwerk liefert keine Energie

Solaranlagen boomen. An dem Geschäft wollen auch Lebensmittel-Discounter verdienen. Doch bei Reklamationen sieht der Service nicht immer sonnig aus.

Alle Episoden unseres Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde

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(uk)