Ampel sucht Nachfolge für Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wird wohl keine zweite Amtszeit ausüben dürfen. FDP und Grüne suchen derzeit nach einer Nachfolge.

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Ulrich Kelber

Prof. Ulrich Kelber

(Bild: BfDI)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Falk Steiner

Der nur noch geschäftsführende Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber wird wohl keine zweite Amtszeit ausüben dürfen. Nach Informationen von heise online suchen FDP und Grüne derzeit nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger für den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten, der 2019 vom Parlament in die Bonner Aufsichtsbehörde wechselte.

Zuvor war das Vorschlagsrecht für die Stelle den kleineren Koalitionspartnern der Berliner Ampelregierung zugestanden worden: Die SPD-Bundestagsfraktion verzichtete auf ihr Mitspracherecht, um die Wahl des ersten unabhängigen Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag nicht zu gefährden. Der langjährige SPD-Innenpolitiker und Polizeibeamte Uli Grötsch soll diese Funktion bekleiden. Das entsprechende Gesetz wurde vergangene Woche vom Bundestag verabschiedet.

Der Zusammenhang mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten ist dabei nur indirekt gegeben: Der Bundestag kann nur eine kleine Anzahl unabhängiger Beauftragter wählen – und die SPD war hier bislang überproportional repräsentiert, etwa mit der vergleichsweise wichtigen Wehrbeauftragten Eva Högl. Hätte die SPD an Kelber festhalten wollen, hätten die kleineren Koalitionspartner eine andere Besetzung statt Grötsch eingefordert.

Dazu kam, wie heise online Ende November berichtete, die Unzufriedenheit mit Kelber in der ehemals eigenen Bundestagsfraktion und vor allem in SPD-geführten Ministerien und Ämtern. Kelber hatte immer wieder deutliche Kritik gegen Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, des Innenministeriums und des Bundespresseamts geäußert oder ging sogar rechtlich gegen diese vor. Die SPD-Fraktion kämpfte daher nicht für eine zweite Amtszeit Kelbers, wie es aus Fraktionskreisen bestätigt wird.

Die Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger gestaltet sich derweil als kompliziert. Grüne und FDP sollen sich über einen gemeinsamen Vorschlag einigen, anschließend soll das Bundesinnenministerium dem Bundeskabinett diesen Vorschlag vorlegen, bevor der Bundestag dann über einen eventuellen Nachfolger abstimmen kann. Als Kriterien für die Neubesetzung gelten bei Grünen und Liberalen vor allem die Fachkunde in der Materie. Als naheliegende Kandidatin gilt etwa die Frankfurter Rechtswissenschaftlerin Indra Spiecker genannt Döhmann und der Kasseler Rechtswissenschaftler Gerrit Hornung, aber auch ehemalige Datenschutzbeauftragte der Länder werden offenbar in Betracht gezogen.

Viel Zeit bleibt den Beteiligten dabei nicht: Kelber ist seit dem siebten Januar nur noch geschäftsführend im Amt; wie es das Bundesdatenschutzgesetz vorsieht, hatte ihn Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) darum gebeten, bis zur Neuwahl des BfDI weiterhin die Behörde zu leiten. Diese Interimslösung ist jedoch per Gesetz auf sechs Monate begrenzt. Während die EU-Kommission bei den Problemen mit der Neubesetzung etwa in Sachsen-Anhalt bislang darauf verzichtete, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, könnte sich das bei der Nichtbesetzung des Bundesdatenschutzbeauftragten ändern – denn der BfDI ist von Amts wegen auch Teil wichtiger europäischer Datenschutzgremien.

Gegenüber dem Berliner Tagesspiegel kritisiert der ehemalige Hamburger Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar das Vorgehen der Ampel: So wie auch die Bundesländer behandle jetzt auch der Bund "das Amt im Wesentlichen als eine disponible Verfügungsmasse der Politik", zitiert ihn die Zeitung. Ulrich Kelber selbst hätte gerne eine weitere Amtszeit ausgeübt.

(mack)